Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Ein Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, das der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Sie kommt insbesondere in Betracht wenn die Erben nicht in der Lage sind den Erbfall abzuwickeln und/oder den Nachlass zu verwalten, weil sie unerfahren oder gar minderjährig sind.
Zu unseren Leistungen gehören:
Steuerliche Beratung im Rahmen Ihrer Testamentsgestaltung
Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament / Erbvertrag
Aufzeigen von Alternativen zur Testamentvollstreckung
Durchführung der Testamentvollstreckung